| Wozu braucht man
überhaupt einen Kfz-Sachverständigen ?
-Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
-Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
-Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
-Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
-Oldtimergutachten
-Unfallrekonstruktion
Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf ?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der
Verursacher bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung
auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger
Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum
Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht ?
Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 700,00
kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich
sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter
in der Regel nicht.
Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des
Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der
Schadensfeststellung beauftragt ?
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf
Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht.
Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet
schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich
zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen
Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der
sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall
neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
Bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt -
wie kann der Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen
qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen?
Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der
Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und
eine Ausbildung zum Kraftfahrzeugsachverständigen absolviert
hat.
Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei
Kaskoschadensfällen ?
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen
eigenen Sachverständigen. Ist man mit der
Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die
Möglichkeit der Anrufung eines so genannten
Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt
der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens.
Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter
bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der
ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im
Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden
lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner
Reparaturwerkstatt einzuholen ?
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag
seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse
Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine
Beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage
zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen,
ob es sich tatsächlich um einen so genannten einfachen
Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeidlich leichten
Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf
den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die
Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der
Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten
unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten ?
Die BVSK- Kfz- Sachverständigen rechnen überwiegend auf
Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung
stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten
bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein
Schadensgutachten bei einer Schadenshöhe von € 2.300,00 je
nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen € 200,00
und € 360,00. Hier sind allerdings sämtliche Nebenkosten
(EDV-Kosten, Fahrtkosten, Porto/Telefon ...) enthalten. Der
Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt zwischen €
50,00 und € 120,00. Wenig Geld im Vergleich zu der
Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gutachten
erhält.
Der Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen
ist in den letzten Monaten durch Presse und
Fernsehveröffentlichung sehr angegriffen worden. Wie
verteidigen sich die seriösen Sachverständigen ?
In sehr pauschaler Weise sind alle Kfz-Sachverständigen
angegriffen worden. Sicher ist unbestreitbar, dass es auch
bei den Kfz-Sachverständigen wie in jedem anderen Beruf
schwarze Schafe gibt. Diese Tatsache wird bei den
Sachverständigen dadurch begünstigt, dass es kein
gesetzliches Berufsbild gibt. Ohne Sachverständige
allerdings würde eine korrekte Schadensregulierung kaum
möglich sein. Geschädigte, Werkstätten aber auch die
Versicherungen wären einer erheblichen Betrugsgefahr
ausgesetzt. Unser Berufsverband geht mit erheblichem Aufwand
gegen unqualifizierte Sachverständige und
Sachverständigenorganisationen vor. Jeder Geschädigte hat
die Möglichkeit, durch Auswahl eines seriösen
Sachverständigen dem unseriösen so genannten
Sachverständigen keine Chance zu lassen.
Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit
Unfällen zu tun hat ? Wie soll man sich nach einem Unfall
verhalten ?
Das wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren".
Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen vor, wo Sie
im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen
können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner,
Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern.
Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und
achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten
unabhängigen Sachverständigen
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